Der Viewer zeigt Ihnen den Namen der Gemarkung, die Flur, die Flurstücksnummer und die amtliche Fläche an. Die Angabe können Sie für die Steuererklärung verwenden. Eine Auswahl weiterer Flurstücke ist möglich, bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den häufig gestellten Fragen.
Es besteht die Möglichkeit, bei mehreren ausgewiesenen Flurstücksteilflächen ihre tatsächliche anteilige Fläche gesondert einzutragen.Liegt für ein Flurstück auch Miteigentum vor, erfolgt dazu ein gesonderter Hinweis. Bezogen auf die Höhe des Miteigentums können Sie Ihre tatsächliche anteilige Fläche gesondert eintragen.
Eine Kombination mit ausgewiesenen Flurstücksteilflächen und Miteigentum ist ebenfalls möglich.
In den Fällen, in denen für (mindestens) ein Flurstückstück kein Bodenrichtwert vorliegt, kann kein Lagefaktor ausgewiesen werden.
In den Fällen, in denen mindestens zwei Flurstückstücke in unterschiedlichen Gemeinden liegen, kann kein Lagefaktor ausgewiesen werden.